Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Reservierung

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überlassung von Veranstaltungsräumen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen des Studio 67.

Eine Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Post) durch den Mieter rechtsverbindlich.

Studio 67 ist berechtigt, zur Sicherstellung der Buchung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung fällig. Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, ist Studio 67 berechtigt, die Buchung zu stornieren oder den Termin anderweitig zu vergeben.

Bis zur vollständigen Bestätigung behält sich Studio 67 das Recht vor, Termine anderweitig zu vergeben.

Optionen oder unverbindliche Reservierungen sind zeitlich befristet und verfallen automatisch, sofern innerhalb der gesetzten Frist keine verbindliche Bestätigung erfolgt.

Eine detaillierte Bekanntgabe des Veranstaltungsablaufs wird vorab erwartet. Ein Besichtigungstermin vor Ort wird ausdrücklich empfohlen.

Studio 67 ist berechtigt, Reservierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Auf- und Abbau sowie Nutzung der Räumlichkeiten

Der Mieter hat sich vorab über die Eignung der Räume für seinen Zweck informiert.

Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich im Vorfeld zu vereinbaren und einzuhalten.

Eine Nutzung der Räumlichkeiten außerhalb der vereinbarten Zeiten ist nur nach vorheriger Zustimmung von Studio 67 zulässig und wird gesondert verrechnet.

Bei Überschreitung vereinbarter Zeiten ist Studio 67 berechtigt, zusätzliche Kosten gemäß vereinbarter Stundensätze oder nach tatsächlichem Aufwand zu verrechnen.

Bei erheblicher Überschreitung ist Studio 67 berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Mieters vorzunehmen.

Der ursprüngliche Zustand der Räume ist nach der Veranstaltung vollständig wiederherzustellen.

Schäden durch unsachgemäße Nutzung sowie übermäßige Abnutzung sind vom Mieter voll zu ersetzen.

Dekorationen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit Studio 67 angebracht werden.

Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die keine Rückstände hinterlassen oder Beschädigungen verursachen.

Die Verwendung von Konfetti, Glitzer, offenen Flammen oder vergleichbaren Materialien ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.

Studio 67 ist berechtigt, zusätzliche Aufwände, insbesondere für Personal, Reinigung oder organisatorische Maßnahmen, gesondert zu verrechnen.

3. Stornobedingungen

Im Falle einer Stornierung des Vertrages werden folgende Stornogebühren auf Basis des vereinbarten Gesamtumsatzes (inkl. Mindestumsatz) fällig:– ab Buchungsbestätigung: 30 %

– ab 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

– ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 %

– ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung bei Studio 67.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornogebühr angerechnet.

Ein Abzug ersparter Aufwendungen erfolgt nicht.

Bei Privatveranstaltungen ohne vorab definierten Mindestumsatz wird ein Pauschalbetrag von € 90,00 pro Person als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bekanntzugeben und bildet die Grundlage für die Verrechnung.

Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins gilt grundsätzlich als Stornierung, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

4. Catering, Speisen und Getränke

Die Abrechnung der Getränke erfolgt entweder als Pauschale oder auf Basis des tatsächlich dokumentierten Verbrauchs.

Studio 67 ist berechtigt, die Verbrauchserfassung mittels geeigneter Systeme (z. B. Kassensysteme, Strichlisten) durchzuführen.

Ein vereinbarter Mindestumsatz im Bereich Speisen und Getränke ist verbindlich. Wird dieser nicht erreicht, wird die Differenz in Rechnung gestellt.

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Studio 67 gestattet.

In diesem Fall wird ein angemessenes Entgelt (z. B. Korkgeld, Tellergeld oder Pauschale) verrechnet.

Bei Beauftragung externer Caterer wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Netto-Catering-Wertes verrechnet.

Externe Dienstleister sind vorab bekanntzugeben und bedürfen der Freigabe durch Studio 67.

Studio 67 übernimmt keine Haftung für Leistungen externer Dienstleister.

Studio 67 behält sich das ausschließliche Recht vor, Speisen und Getränke bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Veranstaltungszeiten und Überstunden

Die vereinbarte Veranstaltungsdauer ergibt sich aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.

Die Veranstaltungszeit beginnt mit dem vereinbarten Einlasszeitpunkt und endet mit dem vereinbarten Veranstaltungsende.

Eine Verlängerung der Veranstaltungsdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung von Studio 67 möglich.

Wird die vereinbarte Veranstaltungsdauer überschritten, wird jede angefangene Stunde voll verrechnet.

Für Überstunden wird ein Betrag von € 199,00 pro angefangener Stunde zzgl. einer Servicepauschale von € 15,00 pro anwesender Person verrechnet.

Maßgeblich für die Berechnung der anwesenden Personen ist die tatsächliche Anzahl der Gäste zum

Zeitpunkt der Verlängerung.Studio 67 ist berechtigt, eine Verlängerung der Veranstaltung abzulehnen, insbesondere aus betrieblichen, behördlichen oder organisatorischen Gründen.

6. Technik und musikalische Darbietungen Musikalische Darbietungen sowie der Einsatz von Ton- und Lichttechnik sind vorab mit Studio 67 abzustimmen und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

Die Anmeldung und Entrichtung sämtlicher Gebühren (z. B. AKM, Vergnügungssteuer) obliegt ausschließlich dem Mieter.

Der Mieter haftet für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Lautstärke, Sperrstunden und behördlicher Auflagen.

Studio 67 ist berechtigt, bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben oder behördliche Auflagen die

Veranstaltung einzuschränken oder abzubrechen.

Externe Dienstleister (z. B. DJs, Techniker) sind vorab bekanntzugeben und bedürfen der Freigabe durch Studio 67.

Diese haben den Anweisungen von Studio 67 Folge zu leisten.

Studio 67 übernimmt keine Haftung für Leistungen externer Dienstleister.

Für technische Ausfälle oder Störungen, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit von Studio 67

zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Studio 67 ist berechtigt, Lautstärkepegel zu begrenzen oder anzupassen, um gesetzliche Vorgaben und Nachbarschaftsschutz einzuhalten.

7. Reinigung und Schäden

Die Standardreinigung der Räumlichkeiten ist im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.

Über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzungen werden gesondert verrechnet.

Als außergewöhnliche Verschmutzung gelten insbesondere Verunreinigungen durch Konfetti, Glitzer, Flüssigkeiten, Lebensmittelreste, Vandalismus oder vergleichbare Einwirkungen.

In diesen Fällen behält sich Studio 67 vor, zusätzliche Reinigungskosten pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand zu verrechnen.

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden.

Für beschädigte oder zerstörte Gegenstände sind die vollen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen.

Studio 67 ist berechtigt, Schäden nachträglich festzustellen und geltend zu machen, sofern diese im Zuge der unmittelbaren Nachbereitung entdeckt werden.

Bei besonders hohem Reinigungs- oder Schadensaufwand ist Studio 67 berechtigt, eine zusätzliche Pauschale oder einen erhöhten Aufwandssatz in Rechnung zu stellen.

8. Haftung und Versicherung

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden.

Studio 67 haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Für eingebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe, Technik oder Wertsachen, übernimmt Studio67 keine Haftung.

Bei einer durch Personal besetzten Garderobe ist die Haftung auf maximal € 200,00 pro abgegebenem Gegenstand begrenzt.

Der Mieter ist verpflichtet, für eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu sorgen und hat diese auf Verlangen nachzuweisen.

Studio 67 haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entstehen.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Datenschutz, Foto- und Videoaufnahmen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

Studio 67 ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen und für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich vorab schriftlich widersprochen wurde.

Der Mieter ist verpflichtet, seine Gäste im Vorfeld über mögliche Foto- und Videoaufnahmen zu informieren.

Studio 67 achtet bei der Verwendung von Bildmaterial auf eine angemessene und respektvolle Darstellung der abgebildeten Personen.

Der Mieter stellt Studio 67 von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Informationspflichten gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern resultieren.

10. Kündigung durch Studio 67

Studio 67 ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu kündigen oder eine laufende Veranstaltung abzubrechen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: – die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet ist – gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen nicht eingehalten werden – die Veranstaltung den Ruf oder die Interessen von Studio 67 erheblich beeinträchtigt – falsche oder unvollständige Angaben über Art oder Umfang der Veranstaltung gemacht wurden – vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht geleistet wurden – höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände die Durchführung unmöglich machen

Im Falle eines berechtigten Abbruchs oder einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.

Weitergehende Schadenersatzansprüche von Studio 67 bleiben unberührt.

Studio 67 ist berechtigt, einzelne Personen von der Veranstaltung auszuschließen oder vom Gelände zu verweisen (Hausrecht).

11. Rechnungslegung und ZahlungsbedingungenStudio 67 ist berechtigt, zur Sicherstellung der Buchung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen.

Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung fällig.

Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Zusatzleistungen sowie Mehrkosten (z. B. Überstunden, Zusatzverbrauch, Schäden) werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.

Studio 67 ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückzuhalten oder die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen.

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Studio 67 ist berechtigt, zur Absicherung etwaiger Ansprüche eine Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – sofern gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.