Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE EMPFEHLUNG
Bei Interesse an einer Reservierung unserer Räumlichkeiten wird um Bekanntgabe des
Veranstaltungsablaufes im Vorfeld gebeten.
Vor Erstellen eines unverbindlichen Angebotes ist ein Besichtigungstermin oft von großem Vorteil.
Gemeinsam kann man vor Ort die Veranstaltung detailliert besprechen und Ideen austauschen.

2. WIE IST DER AUF – UND ABBAU GEREGELT?
Der Veranstalter/Mieter hat sich über den Zustand der Räumlichkeiten und deren Eignung für die
beabsichtigte Verwendung ausreichend informiert. Der Zeitrahmen für Auf – und Abbauarbeiten ist
mit dem studio67 im Voraus abzuklären und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Räume. Die
hierfür vorgesehenen Preise entnehmen Sie bitte dem Angebot. Bei Überschreitung der
vereinbarten Abbauzeiten ist das studio67 berechtigt, die Räumung der Aufbauten und deren
Lagerung auf Kosten und Gefahr des Mieters/Veranstalters durchführen zu lassen. Nach dem
Abbau ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung verursacht werden, hat der Mieter/Veranstalter dem studio67 zu ersetzten.
Der Mieter/Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder
sonstigen Gegenständen dem studio67 mitzuteilen und dessen Einwilligung einzuholen. Die
Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Bei Anbringung von Dekoration müssen
feuerpolizeiliche und sonstige Bestimmungen lt. Betriebsanlage eingehalten werden. Strafen, die
aus Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren, werden voll vom Mieter/Veranstalter
getragen. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundene Kosten gehen zu Lasten des
Veranstalters.

3. RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG
Sobald der Veranstalter/Mieter das Bestätigungsformular mit Firmenstempel und Unterschrift an
das studio67 geschickt hat (Mail/ Post), verpflichtet er sich zur Anmietung der Räumlichkeiten und
erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich an.
Bei privaten Reservierung ist dies durch die Bestätigung per Mail tragbar.

4. STORNO
(Bei Stornierung des Anmietungsvertrages hat der Mieter/Veranstalter eine Stornogebühr zu
bezahlen (siehe Angebot).)
Stornos:

  • Ab Erhalt der Buchungsbestätigung werden Ihnen 20%
  • bis 6 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 50%
  • bis 4 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 75%
  • bis 2 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 100%
    des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt.
  • Sollte bei Privaten Veranstaltungen keine genaue Summe absehbar sein so wird mit einem pro Kopfverbrauch von €18,0 abgerechnet.

5. GETRÄNKEABRECHNUNG
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen
Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Veranstalter anerkennt die Bezifferung des
Getränkeverbrauchs durch das studio67, welche nach tatsächlichem Verbrauch erfolgt.

6. VERANSTALTUNGEN NACH DEN VEREINBARTEN (VERANSTALTUNGS) ZEITEN
Je angefangener Stunde nach den vereinbarten Veranstaltungszeiten behalten wir uns vor, pro
weitere Stunde €150,0 in Rechnung zu stellen.

7. VOM VERANSTALTER MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung des
studio67. Von Seiten des studio67 wird dafür ein nach dem Ermessen festzulegender
Pauschalbetrag verrechnet.

8. MUSIKALISCHE DARBIETUNGEN
Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er
verpflichtet, dem studio67 die Details rechtzeitig bekanntzugeben. Die Anmeldung bezüglich AKM
und Vergnügungssteuer erfolgt direkt durch den Veranstalter. Alle diesbezüglichen Kosten gehen
zu Lasten des Veranstalters. Des Weiteren müssen die Vorgaben lt. Betriebsanlage eingehalten
werden.

9. BESCHILDERUNG
Für die Ankündigung der Veranstaltung durch Plakate; Flyer, Newsletter oder Wegweiser zum
studio67 stellen wir gerne unser Logo zur Verfügung. Dieses ist auf Anfrage erhältlich, und darf
nur als Originallogo und nach Absprache verwendet werden.

10. TECHNIKER
Die Vertragsabwicklung mit einer externen Technikfirma (Licht/Tontechnik oder DJ) obliegt dem
Veranstalter/Mieter bzw. stellen wir auf Anfrage aus unserem Netzwerk renommierte Experten zur
Verfügung.
Der DJ hat vor Beginn der Veranstaltung eine Gewährleistungshaftung zu unterfertigen. Das
studio67 muss über alle Partnerfirmen des Veranstalters/Mieters unterrichtet werden, die
Anlieferung und Abholung diverser Veranstaltungsutensilien muss mit dem studio67 koordiniert
werden.

11. REINIGUNG
Die Kosten für die Reinigung werden in der Rechnung im Posten Servicepauschale angeführt.
Umfassende Spezialreinigungen, sofern diese vom studio67 als unumgänglich erachtet werden,
werden gesondert verrechnet. Sollte eine Reinigung von diversen Gegenständen nicht möglich
sein haftet der Veranstalter für sich und seine Gäste und trägt die vollen Kosten der Erneuerung
bzw. der Neuanschaffung.

12. GESETZLICHE ABGABEN
Sämtliche Steuern, Gebühren, Abgaben, insbesondere die Umsatzsteuer gehen zu Lasten des
Veranstalters/Mieters. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise.

13. BEWILLIGUNGEN
Behördlichen oder sonstigen Bewilligungen für die geplante Veranstaltung hat der
Veranstalter/Mieter auf eigene Kosten und Gefahr selbst einzuholen und diese dem
studio67 vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Er hat diesbezüglich das studio67 klaglos zu halten.

14. HÖHERE GEWALT
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger
wichtiger Gründe, die vom studio67 weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden
sind, nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des
Mieters/Veranstalters gegenüber dem studio67 welcher Art auch immer ausgeschlossen.

15. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ
Der Mieter/Veranstalter haftet für Beschädigungen, die durch seine Gäste, Mitarbeiter oder
Beauftragter verursacht werden. Gegebenenfalls wird das studio67 den Abschluss
geeigneter Versicherungen vom Mieter/Veranstalter verlangen. Das studio67
haftet nur dann, wenn Schäden durch eigene Mitarbeiter vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Das studio67 übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung
der vom Mieter/Veranstalter oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, sowie
Garderobe. Sofern eine Garderobendame gegen ein vom Veranstalter zu leistendes Entgelt vom
studio67 zur Verfügung gestellt wird, ist die Haftung des studio67 für Garderobe auf einen
Höchstbetrag von Euro 200,00 pro Stück beschränkt.

16. WERBUNG DES MIETERS/VERANSTALTERS
Werbemaßnahmen in Bild, Ton und Schrift bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
des studio67.

17. FILMEN UND FOTOGRAFIEREN
Dem Mieter/Veranstalter ist es im Zuge der Veranstaltung gestattet, Filme, Fotografien,
Zeichnungen oder sonstige Abbildungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
Dem studio67 ist es gestattet, Filme und Fotografien, etc. in Abstimmung mit dem
Veranstalter für eigene Werbezwecke anzufertigen.

18. DATENSCHUTZ
Der Mieter/Veranstalter erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die dem
studio67 bekanntgegebenen persönlichen Daten des Mieters/Veranstalters verarbeitet und für die
Zwecke der Direktwerbung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vom studio67
verwendet werden dürfen. Der Mieter/Veranstalter stimmt der Zusendung von Post zu
Werbezwecken zu.

19. SCHRIFTLICHKEIT UND GEWOHNHEITSRECHT
Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
sind unwirksam. Aus vorausgehenden Vertragen mit dem studio67 kann der Mieter/Veranstalter
Rechte, welcher Art auch immer, nicht ableiten.

20. KÜNDIGUNG DURCH DAS STUDIO67
Das studio67 ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne detaillierter Angabe von Gründen das
Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden, insbesondere wenn:
• Die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
• Der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet wird
• Im Falle höherer Gewalt
• Bei Privatveranstaltungen mindestens 48 Stunden vor Veranstaltung kein Zahlungsnachweis
über eine Anzahlung lt. Angebot nachgewiesen werden kann.
Keinesfalls ist der Veranstalter/Mieter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus
dem Titel der Beendigung berechtigt, es sei denn, die Vertragsauflösung erfolgte ohne
Auflösungsgrund aus einem vorsätzlichen Verhalten eines Vertreters des studio67.

21. RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind innerhalb von 7
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles
berechnen wir 14% Verzugszinsen, sowie Mahn- und Inkassospesen.

22. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GERICHTSORT ERFÜLLUNGSORT
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur
Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Die Ungültigkeit einzelnerTeilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird
deshalb nicht aufgelöst.