Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE EMPFEHLUNG
1. INTERESSE
Bei Interesse an einer Reservierung unserer Räumlichkeiten wird um Bekanntgabe des Veranstaltungsablaufes im Vorfeld gebeten.
Vor Erstellen eines unverbindlichen Angebotes ist ein Besichtigungstermin oft von großem Vorteil.
Gemeinsam kann man vor Ort die Veranstaltung detailliert besprechen und Ideen austauschen.
2. WIE IST DER AUF – UND ABBAU GEREGELT?
Der Veranstalter/Mieter hat sich über den Zustand der Räumlichkeiten und deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung ausreichend informiert. Der Zeitrahmen für Auf – und Abbauarbeiten ist mit dem studio67 im Voraus abzuklären und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Räume. Die hierfür vorgesehenen Preise entnehmen Sie bitte dem Angebot. Bei Überschreitung der vereinbarten Abbauzeiten ist das studio67 berechtigt, die Räumung der Aufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Mieters/Veranstalters durchführen zu lassen. Nach dem
Abbau ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Mieter/Veranstalter dem studio67 zu ersetzten. Das Anbringen von diversen Gegenständen bzw. Dekoration ist mit einem passenden Klebestreifen welche die Wände bzw. anschließend die Wandfarbe nicht beinträchtigen durchzuführen. Jegliche Beschädigung ist umgehend wiederherzustellen damit eine weitere Vermietung nicht beeinträchtigt wird.
Der Mieter/Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem studio67 mitzuteilen und dessen Einwilligung einzuholen. Es ist zu beachten das Kleinmaterialen wie Konfetti und ähnliches verboten sind. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Bei Anbringung von Dekoration müssen feuerpolizeiliche und sonstige Bestimmungen lt. Betriebsanlage eingehalten werden. Strafen, die aus Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren, werden voll vom Mieter/Veranstalter getragen. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundene Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
3. RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG
Sobald der Veranstalter/Mieter das Bestätigungsformular mit Firmenstempel und oder Unterschrift an das studio67 geschickt hat (Mail/ Post), verpflichtet er sich zur Anmietung der Räumlichkeiten und erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich an.
Bei privaten Reservierung ist dies durch die Bestätigung per Mail tragbar.
4. STORNO
(Bei Stornierung des Anmietungsvertrages hat der Mieter/Veranstalter eine Stornogebühr zu
bezahlen (siehe Angebot).)
Stornos:
- Ab Erhalt der Buchungsbestätigung werden Ihnen 30%
- bis 4 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 50%
- bis 2 Wochen vor Ihrer Veranstaltung 100%
des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt. - Sollte bei Privaten Veranstaltungen keine genaue Summe abgemacht sein so wird mit einem pro Kopfverbrauch von €45,0 abgerechnet.
5. GETRÄNKEABRECHNUNG
Falls wie üblich die Getränke nicht pauschaliert pro Person (Personenanzahl laut Angebot max. -5%) abgerechnet werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Veranstalter anerkennt die Bezifferung des Getränkeverbrauchs durch das studio67, welche nach tatsächlichem Verbrauch erfolgt.
6. VERANSTALTUNGEN NACH DEN VEREINBARTEN (VERANSTALTUNGS) ZEITEN
Je angefangener Stunde nach den vereinbarten Veranstaltungszeiten behalten wir uns vor, pro weitere Stunde €199,0 plus einen Betrag von €15,0 pro anwesender Person in Rechnung zu stellen.
7. VOM VERANSTALTER MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung des studio67. Von Seiten des studio67 wird dafür ein nach dem Ermessen festzulegender Pauschalbetrag verrechnet. Bei einem externen Caterer stellen wir 20% des Netto Catering Wert dem Veranstalter in Rechnung.
8. MUSIKALISCHE DARBIETUNGEN
Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, dem studio67 die Details rechtzeitig bekanntzugeben. Die Anmeldung bezüglich AKM und Vergnügungssteuer erfolgt direkt durch den Veranstalter. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Des Weiteren müssen die Vorgaben lt. Betriebsanlage eingehalten werden.
9. BESCHILDERUNG
Für die Ankündigung der Veranstaltung durch Plakate; Flyer, Newsletter oder Wegweiser zum studio67 stellen wir gerne unser Logo zur Verfügung. Dieses ist auf Anfrage erhältlich, und darf nur als Originallogo und nach Absprache verwendet werden.
10. TECHNIKER
Die Vertragsabwicklung mit einer externen Technikfirma (Licht/Tontechnik oder DJ) obliegt dem Veranstalter/Mieter bzw. stellen wir auf Anfrage aus unserem Netzwerk renommierte Experten zur Verfügung.
Der DJ hat vor Beginn der Veranstaltung eine Gewährleistungshaftung zu unterfertigen. Das studio67 muss über alle Partnerfirmen des Veranstalters/Mieters unterrichtet werden, die Anlieferung und Abholung diverser Veranstaltungsutensilien muss mit dem studio67 koordiniert werden.
11. REINIGUNG
Die Kosten für die Reinigung werden in der Rechnung im Posten Servicepauschale angeführt. Umfassende Spezialreinigungen, sofern diese vom studio67 als unumgänglich erachtet werden, werden gesondert verrechnet. Sollte eine Reinigung von diversen Gegenständen nicht möglich sein haftet der Veranstalter für sich und seine Gäste und trägt die vollen Kosten der Erneuerung bzw. der Neuanschaffung.
12. GESETZLICHE ABGABEN
Sämtliche Steuern, Gebühren, Abgaben, insbesondere die Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Veranstalters/Mieters. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise.
13. BEWILLIGUNGEN
Behördlichen oder sonstigen Bewilligungen für die geplante Veranstaltung hat der
Veranstalter/Mieter auf eigene Kosten und Gefahr selbst einzuholen und diese dem
studio67 vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Er hat diesbezüglich das studio67 klaglos zu halten.
14. HÖHERE GEWALT
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse, nicht planbare Schäden oder sonstiger wichtiger Gründe, die vom studio67 weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Mieters/Veranstalters gegenüber dem studio67 welcher Art auch immer ausgeschlossen.
15. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ
Der Mieter/Veranstalter haftet für Beschädigungen, die durch seine Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragter verursacht werden. Gegebenenfalls wird das studio67 den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Mieter/Veranstalter verlangen. Das studio67 haftet nur dann, wenn Schäden durch eigene Mitarbeiter vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Das studio67 übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Mieter/Veranstalter oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, sowie Garderobe. Sofern eine Garderobendame gegen ein vom Veranstalter zu leistendes Entgelt vom studio67 zur Verfügung gestellt wird, ist die Haftung des studio67 für Garderobe auf einen Höchstbetrag von Euro 200,00 pro Stück beschränkt.
16. WERBUNG DES MIETERS/VERANSTALTERS
Werbemaßnahmen in Bild, Ton und Schrift bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des studio67.
17. FILMEN UND FOTOGRAFIEREN
Dem Mieter/Veranstalter ist es im Zuge der Veranstaltung gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dem studio67 ist es gestattet, Filme und Fotografien für eigene Werbezwecke anzufertigen. Darauf wird durch eine Markierung am Eingang hingewiesen.
18. DATENSCHUTZ
Der Mieter/Veranstalter erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die dem
studio67 bekanntgegebenen persönlichen Daten des Mieters/Veranstalters verarbeitet und für die Zwecke der Direktwerbung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vom studio67 verwendet werden dürfen. Der Mieter/Veranstalter stimmt der Zusendung von Post zu Werbezwecken zu.
19. SCHRIFTLICHKEIT UND GEWOHNHEITSRECHT
Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Vertragen mit dem studio67 kann der Mieter/Veranstalter Rechte, welcher Art auch immer, nicht ableiten.
20. KÜNDIGUNG DURCH DAS STUDIO67
Das studio67 ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne detaillierter Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden, insbesondere wenn:
• Die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
• Der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet wird
• Im Falle höherer Gewalt
• Bei Privatveranstaltungen mindestens 14 Tagen vor Veranstaltung kein Zahlungsnachweis über eine Anzahlung lt. Angebot nachgewiesen werden kann.
Keinesfalls ist der Veranstalter/Mieter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus dem Titel der Beendigung berechtigt, es sei denn, die Vertragsauflösung erfolgte ohne Auflösungsgrund aus einem vorsätzlichen Verhalten eines Vertreters des studio67.
21. RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnung wird zum Tag der Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir 14% Verzugszinsen, sowie Mahn- und Inkassospesen.
22. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GERICHTSORT ERFÜLLUNGSORT
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Die Ungültigkeit einzelnerTeilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst.